Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation haben in Deutschland im Jahr 2019 nur 933 Menschen Organe gespendet. Damit liegt Deutschland gegenüber anderen europäischen Nachbarn auf den hintersten Plätzen. Gleichzeitig warten ca. 9.000 Menschen in Deutschland auf lebenswichtige Organe. Viele sterben während sie auf rettende Organe warten.
Die aktuelle Rechtslage zur Organspende ist die, dass man sich in Deutschland als Spender ausdrücklich für die Entnahme aussprechen muss oder aber seine nächsten Angehörigen müssen, wenn der Spender keine Festlegung getroffen hatte, zugestimmt haben, ansonsten ist sie verboten (sog. Entscheidungslösung). Wer also „nein“ festlegt, dem dürfen ebenso wenig Organe entnommen werden wie einem, der gar nichts festlegt. Bisher ist damit ein eindeutiges „ja“ als Zustimmung zur Organentnahme erforderlich. Im ganz überwiegenden europäischen Ausland gilt dagegen, dass jeder grundsätzlich Organspender ist, der ihr nicht widersprochen hat (sog. Widerspruchslösung, teilweise gilt auch die sog. Zustimmungslösung).
Der Deutsche Bundestag hat am 16. Januar 2020 über drei verschiedene Gesetzesentwürfe zu einer neuen Regelung der Organspende entschieden und einen davon verabschiedet.
Der erste Gesetzesentwurf stammte federführend von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und dem stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD). Danach sollte es zu einer sog. doppelten Widerspruchslösung kommen, was bedeutet, dass – ähnlich wie im europäischen Ausland – jeder automatisch Organspender ist, der einer Entnahme nicht widersprochen hat.
Der zweite Gesetzesentwurf stammte von einer Gruppe um die Bundesvorsitzende der Grünen, Annalena Baerbock, sowie die Vorsitzende der Linken, Katja Kipping. Dieser Entwurf wollte im Wesentlichen die bisherige Zustimmungslösung belassen.
Der dritte Gesetzesentwurf stammte von der AfD-Fraktion, die eine sog. Vertrauenslösung zum Ziel hatte. Danach sollte zuerst die Vertrauensbasis in die Organspende verbessert werden, vor allem, indem ein Kontroll- und Überwachungssystem aufgebaut wird.
Bis kurz vor der Abstimmung im Bundestag am 16. Januar 2020 war ein sehr knappes Ergebnis zwischen den ersten beiden Gesetzesentwürfen vermutet worden. Letztlich wurde der zweite Gesetzesentwurf dann aber mit deutlicher Mehrheit vom Bundestag verabschiedet.
Damit ändert sich nicht viel hinsichtlich der Organspende in Deutschland. Vor allem verbleibt es bei der geltenden Entscheidungslösung. Eine Organspende ist also weiterhin nur möglich, wenn der Spender sich für die Spende seiner Organe entschieden hatte oder aber seine nächsten Angehörigen zugestimmt hatten.
Nach dem angenommenen Gesetz soll nun die persönliche Entscheidung eines jeden in einem Register erfasst werden, es soll bessere und verbindlichere Informationen zur Organspende geben und die Thematik soll regelmäßig von verschiedenen Stellen (u.a. von dem Hausarzt) angesprochen und für die Organspende geworben werden.
Die gute Nachricht ist, dass durch die Ablehnung des Gesetzesentwurfes der Widerspruchslösung künftig niemand automatisch zum Organspender wird, der das vielleicht nicht wollte. Die schlechte Nachricht ist, dass auch weiterhin tausende in Deutschland auf lebensrettende Organe warten werden, weil sich nicht genügend Spender finden. Das Gesetz soll voraussichtlich 2022 in Kraft treten.
Fazit: Alle, die über unseren Geschäftspartner Organverfügungen (als Teil der Patientenverfügung) erstellt haben, sind bereits jetzt, aber auch künftig bei In-Kraft-treten des neuen Gesetzes, auf der sicheren Seite! Diese Verfügungen bleiben wirksam, auch mit dem neuen Gesetz. Es müssen keine Änderungen wegen des neuen Gesetzes veranlasst werden.
Weitere Informationen gibt es bei uns oder unter https://nothilfepass.honawu.de/