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Informationen zum Thema:
bKV

Betriebliche Krankenversicherung

Ein Bonus für Ihre Mitarbeiter und für Ihre Firma!​

Immer mehr Firmen müssen feststellen, dass die Anzahl der Arbeitnehmer stetig abnimmt und das Durchschnittsalter der Belegschaft steigt.

Drei Problemfelder ergeben sich daraus für den Arbeitgeber:

  • Es wird zunehmend schwieriger den Bedarf an Fach- und Führungskräften zu decken. Das betrifft sowohl die Gewinnung neuer, als auch die Bindung vorhandener Mitarbeiter.
  • Die Belegschaft wird im Durchschnitt immer älter. Da die krankheitsbedingten Ausfallzeiten mit zunehmendem Alter steigen, führt das zu einem erheblichen Produktivitätsverlust und zu einer Erhöhung der krankheitsbedingten Kosten.
  • Die Leistungen in der GKV werden immer weiter reduziert und das trotz steigender Beitragssätze. Durch die schlechtere Gesundheitsversorgung der Mitarbeiter verlängern sich die Genesungs- und damit die Ausfallzeiten und darüber hinaus steigen durch die Erhöhung der Beitragssätze auch noch die Lohnnebenkosten.

Durch eine betriebliche Krankenversicherung können Sie dafür sorgen, dass die Ausfallzeiten in Ihrem Unternehmen wieder sinken und durch den zusätzlichen Versicherungsschutz bieten Sie den MitarbeiterInnen einen Mehrwert, den diese so auf dem freien Markt – wegen der eigenen gesundheitlichen Voraussetzungen – vielleicht gar nicht mehr bekommen können. Es ergibt sich hier für Sie und Ihre Mitarbeiter eine klassische Win-Win-Situation.

Sie besteht aus Zulagen und zusätzlich ist die Sparleistung über den Sonderausgabenabzug in Ihrer Steuererklärung absetzbar.

Funktionsweise der bKV

Grundsätzlich ist die „betriebliche Krankenversicherung“ als solche nicht definiert. Allgemeingültig ist, dass der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer oder mehreren Privaten Krankenversicherungen schließt. Er wählt dazu einen oder mehrere Tarife für seine Mitarbeiter aus, oder stellt eine Auswahl von Tarifen zur Verfügung. Darüber hinaus haben die Versicherer verschiedene Voraussetzungen definiert, unter denen sie bestimmte Tarife anbieten oder tarifliche Vergünstigungen einräumen.

Als Zugangsvoraussetzung wird entweder eine vorgegebene Quote aller Mitarbeiter oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern gefordert. Werden diese Voraussetzungen voll erfüllt, wird Versicherungsschutz für die Mitarbeiter zumeist ohne Gesundheitsprüfung gewährt.

Werden die Voraussetzungen nur teilweise erfüllt, erfolgt zum Teil nur eine „vereinfachte Gesundheitsprüfung“. Diese ist bei einigen Anbietern wiederum mit einem „Kontrahierungszwang“ für den Versicherer verbunden, so dass jeder Mitarbeiter auch Versicherungsschutz erhält.

Je nach Versicherungsgesellschaft können weitere Vorgaben des Versicherers gegeben sein. So setzen einige Versicherer voraus, dass es zumindest ein Sammelinkasso bei der Firma gibt. Andere fordern auch, dass die Firma der Versicherungsnehmer und damit gleichzeitig der Beitragsschuldner ist. Darüber hinaus gibt es berufsgruppenbezogen unterschiedliche Einschränkungen der Versicherer.

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